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Rassebeschreibung
Da das Marburger Feh zu
den sehr frohwüchsigen Rassen zu zählen ist, dürfte die Spanne zwischen
Normalgewicht von 2,75 kg bis zum Höchstgewicht von 3,25 kg zu erreichen
sein. Leider kommt es aber auch hier vor, dass Tiere schon aufgrund ihres
geringen Gewichts in der Position 1 Punktabzüge hinnehmen müssen.
Selbst-verständlich dürfte sein, dass solche Tiere weder der Öffentlichkeit
präsentiert und nur bedingt in der Zucht eingesetzt werden sollten.
Für die Position 2 gilt
auch hier das züchterische Grundprinzip, dass Größe und Form vor den
Rassemerkmalen gehen, wobei die Position 4 „Kopf und Ohren“ eine
Ausnahme bildet, da sie zum Gesamterscheinungsbild gehört. Ein schönes
Tier bedarf zuerst der typischen, harmonischen Größe und Form, da selbst
die schönste Deck- und Unterfarbe kaum was nützt, wenn der Typ nicht
jenem unserer Marburger Feh entspricht. Erfreulich war die Entwicklung
diesbezüglich in den letzten Jahren. Nur noch vereinzelt tauchen die vom
Typ her „langen“ Tiere auf, die dadurch natürlich im vorderen Bereich
des Rumpfes verjüngt wirken. Durchgesetzt haben sich die geforderten
kurzen, leicht gedrungenen, mit feinen Gliedmaßen und hinten gut
abgerundeten Tiere. Weiter zu verbessern ist die Stellung des Marburger
Feh. Jeder Züchter weiß, wie zeitaufwendig es sein kann, ein Marburger
Feh in Stellung zu bringen. Viele Tiere neigen zum sogenannten
„Liegen“. Nach Meinung vieler Züchter kann dies sinnvoll durch
Antrainieren unterstützt werden. Hier ist eine weitere Zuchtauslese
erforderlich.
Der Züchter stellt sehr
hohe Ansprüche an das Fell des Marburger Feh. Zu Recht, wurde es doch
eigens dafür herausgezüchtet. Das Fell zeichnet sich durch seine Dichte,
gleichmäßige, feine und nicht zu kurze Begrannung aus. 14,5 bzw. 15
Punkte werden in dieser Position leider nur relativ selten vergeben,
obwohl eine größere Anzahl von Tieren diese verdient hätten.
Die Standardanforderungen
an die Position 4 „Kopf und Ohren“ entsprechen in punkto Kopfbildung
weitestgehend dem heutigen Zuchtstand. Nur selten sind noch Tiere mit länglichen
und spitzen Köpfen festzustellen. Markant ausgeprägte Köpfe, die
bereits eine augenscheinliche Geschlechtszuordnung ermöglichen sind auch
hier erwünschenswert.
Bei den Ohren hingegen,
ist noch des öfteren zu bemängeln, dass sie gerade im oberen Bereich
eine etwas faltige Ohrstruktur an den Tag legen. In der Breite trifft man
jedoch vornehmlich Tiere mit fleischigen, gut behaarten und mit einer zum
Körper passenden Ohrlänge an.
Ein weiteres
Hauptaugenmerk in der Zucht des Marburger Feh ist auf die Position 5
„Deckfarbe und Gleichmäßigkeit“ zu legen. Hierzu gehören auch die
Augen, die graublau sind und je nach Lichteinfall rot durchleuchten. Die Mängel
bezüglich bräunlicher Augen wurden über die Jahre hinweg nahezu vollständig
ausgeschaltet, ist aber nach wie vor nicht zu vernachlässigen.
Die Krallen sind dunkel-
bis hornfarbig. Helle, nahezu farblose Krallen sind häufig bei Tieren
festzustellen, deren bräunlicher Schleier schwach ausgeprägt ist bzw. gänzlich
fehlt.
Von der Deckfarbe wird
ein zart abgetöntes, lichtes Blau, leicht überzogen von einem bräunlichen
Schleier gefordert, die sich gleichmäßig über den ganzen Körper
erstreckt. Dem bräunlichen Schleier muss von uns Züchtern und
insbesondere aber auch seitens der Preisrichter ein noch größeres
Augenmerk abverlangt werden. Immer öfter sind hellere Tiere auf
Ausstellungen zu sehen, bei denen fast gänzlich der Schleier vermisst
wird. Leider kommt dieser Umstand den Tieren und somit auch dem Züchter
in der Position 6 „Unterfarbe“ zu Gute, da bei solchen Tieren die
Unterfarbe natürlich ohne scharfe Abgrenzung der Deckfarbe sehr nahe
kommt. Die Konsequenz daraus ist, dass Tiere mit sehr guten
Decken/Schleiern, in der Position 5 voll den Ansprüchen des Standards genügen,
dafür jedoch in der Position 6 bemängelt werden, da sie durch den
gezeigten Schleier, der sich natürlich nicht wie Morgentau über unsere
Tiere legt, sondern einen Teil der Haarlänge beansprucht, von der
Unterfarbe abgrenzt. Nach den geltenden Standardbeschreibungen ist die Bemängelung
der Unterfarbe in diesen Fällen erlaubt. In der DKZ Ausgabe 7/2001 hat
Zuchtfreund Jürgen Berstecher auch auf diese Problematik hingewiesen.
Die Position
„Unterfarbe“ fand über Jahre hinweg weder bei uns Züchtern noch bei
den Preisrichtern die Beachtung, die notwendig gewesen wäre.
„unreine Unterfarbe“,
„neigt zur Zwischenfarbe“, „deutet Zwischenfarbe an“, „zonenweise
Aufhellung“ etc. so lauteten die ersten Bemängelungen bei unseren
Tieren insbesondere ab 2001 in der Pos. 6. Die Anmerkungen spiegelten auch
die Unsicherheit einiger Preisrichter, mit diesem Phänomen umzugehen,
wieder. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wurde uns Züchtern deutlich, dass
dies zu einer Initialzündung bei der Preisrichterschaft führt, nun
genauestens auf die Unterfarbe unserer Marburger Feh zu achten. Regional
sicherlich unterschiedlich, aber berechtigt und erforderlich. Ich möchte
jedoch allgemein davor warnen, die Thematik zu dramatisieren bzw. überzogen
zu reagieren.
Betrachtet man sich den
schematischen Aufbau des Trichters, der beim Hineinblasen in das Fell
entsteht, zeichnet sich im oberen Bereich eine bräunliche Zone ab, die
sich nochmals von der übrigen Unterfarbe abgrenzt. Bei einzelnen Tieren
ist jedoch zu beobachten, dass sich gerade in diesem Bereich weitere
farbliche Abgrenzungen ergeben. Letzteres entspricht mit Sicherheit nicht
dem Zuchtideal und ist durch weitere gezielte Auslese zu unterdrücken.
Das wir im Zusammenhang
mit unseren Marburger Feh nicht über das Vorhandensein einer
„Zwischenfarbe“ reden sollten, unterstreicht die genetischen
Grundlage, insbesondere durch den fehlenden Wildfarbigkeitsfaktor „G“,
der ja bekanntlich den Organismus zur Farbzonenbildung zwingt.
Schaut man einmal kurz über
die Grenze nach Holland, unsere Zuchtfreunde haben dort das Marburger Feh
(als deutsche Herauszüchtung) seit 1972 in ihrem Standard aufgenommen,
kommen wir aus dem Staunen nicht heraus. In der Position 6 wird dort die
Zwischen- und Grund- (=Unter-)farbe beschrieben. Der Haartrichter wird in
vier Zonen aufgeteilt: A: bräunlicher Schleier; B: Deckhaar ohne
Schleier; C: Zwischenfarbe; D: Grundfarbe, gleich wie das Deckhaar, jedoch
ohne Schleier. Wohl gemerkt, für die holländische Standardbeschreibung
standen unsere Marburger Feh Pate. Dies soll jedoch keines Falls heißen,
dass wir uns nur im geringsten an die dortigen Beschreibungen anlehnen
sollten, was vor allem auch durch einen „Rassebericht“ der niederländischen
Fachzeitschrift „Fokkersbelangen“ Nr.1 / Januar 2003 bestätigt wird.
Dort rät der Verfasser zum wiederholten Einkreuzen von Havanna in der 4
bzw. 5 Generation und verspricht sich davon bessere Schleier und Körperformen.
Die Vorgehensweise ist völlig absurd, zu denken gibt jedoch die Standardbeschreibung hinsichtlich der Unterfarbe.
Nach jüngster Kenntnis
soll eine entsprechende Bemängelung der Unterfarbe mit der Bemerkung „zonenhafte
Aufhellung“ niedergeschrieben werden. Sollte sich diese Erkenntnis
durchsetzen, würden wir uns auf der Stelle bewegen. Daher ist hier eine
Änderung der derzeitigen Standardbeschreibung in bezug auf Position 6
„Unterfarbe“ dringend angezeigt. Die Tatsache, dass bei Tieren mit
einer standardkonformen Deckfarbe und entsprechendem Schleier, der
Haartrichter im oberen Bereich des Deckhaars eine leicht bräunliche Zone
aufweist, sollte gebührende Berücksichtigung finden. Nur so werden wir Züchter
es langfristig schaffen, unsere Marburger Feh weiter mit sehr schönen
Decken/Schleiern zu präsentieren und dafür nicht in einer anderen
Position „bestraft“ zu werden.
Daher brauchen wir Züchter
nicht umdenken, sondern sollten die Standardkommission zu einer Änderung
bewegen, die der Rasse Marburger Feh in ihrem ursprünglichen
Erscheinungsbild in allen Belangen gerecht wird. |