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Erfahrungsbericht der ZGM Stubbe - dieser Bericht erschien in gekürzter Form Ende Dezember in der Kaninchenzeitung

Umdenken in der Zucht der Marburger Feh?!

Geschichtliches

Über 90 Jahre ist es nunmehr her, dass es einem gewissen Frl. Marie Sandemann aus Marburg/Lahn, nach fünfjähriger Zucht gelang, ein Kaninchen mit mattblauer Farbe 1916 erstmals der Öffentlichkeit zu präsentieren. Herausgezüchtet aus Havanna und Grausilber. Sein Fell ähnelte dem eines in Sibirien lebenden hellblaugrauen Eichhörnchens, dessen Pelzwerk im Handel als Feh bekannt war und hoch geschätzt wurde. Naheliegend war demnach die Namensgebung „Marburger Feh“.

Aufgrund der erstklassigen Fellqualität und dessen optischen Ähnlichkeit mit dem o.g. Eichhörnchen fand das Marburger Feh schnell eine große Anhängerschaft der es sich auch heute noch erfreut.

Durch Einkreuzen anderer Rassen entstanden u.a. das Augsburger Fehkaninchen, das Düsseldorfer Perlfehkaninchen und das in Lübeck herausgezüchtete Groß-Fehkaninchen. Auch in der Schweiz, England, Frankreich und den Niederlanden wurden aus dieser Zeit fehartige Kaninchen gemeldet.

Zwei Schläge haben sich im Rahmen der Neuzüchtungen hauptsächlich durchgesetzt, Marburger Feh und Perlfeh.

Rassebeschreibung

Da das Marburger Feh zu den sehr frohwüchsigen Rassen zu zählen ist, dürfte die Spanne zwischen Normalgewicht von 2,75 kg bis zum Höchstgewicht von 3,25 kg zu erreichen sein. Leider kommt es aber auch hier vor, dass Tiere schon aufgrund ihres geringen Gewichts in der Position 1 Punktabzüge hinnehmen müssen. Selbst-verständlich dürfte sein, dass solche Tiere weder der Öffentlichkeit präsentiert und nur bedingt in der Zucht eingesetzt werden sollten.

Für die Position 2 gilt auch hier das züchterische Grundprinzip, dass Größe und Form vor den Rassemerkmalen gehen, wobei die Position 4 „Kopf und Ohren“ eine Ausnahme bildet, da sie zum Gesamterscheinungsbild gehört. Ein schönes Tier bedarf zuerst der typischen, harmonischen Größe und Form, da selbst die schönste Deck- und Unterfarbe kaum was nützt, wenn der Typ nicht jenem unserer Marburger Feh entspricht. Erfreulich war die Entwicklung diesbezüglich in den letzten Jahren. Nur noch vereinzelt tauchen die vom Typ her „langen“ Tiere auf, die dadurch natürlich im vorderen Bereich des Rumpfes verjüngt wirken. Durchgesetzt haben sich die geforderten kurzen, leicht gedrungenen, mit feinen Gliedmaßen und hinten gut abgerundeten Tiere. Weiter zu verbessern ist die Stellung des Marburger Feh. Jeder Züchter weiß, wie zeitaufwendig es sein kann, ein Marburger Feh in Stellung zu bringen. Viele Tiere neigen zum sogenannten „Liegen“. Nach Meinung vieler Züchter kann dies sinnvoll durch Antrainieren unterstützt werden. Hier ist eine weitere Zuchtauslese erforderlich.

Der Züchter stellt sehr hohe Ansprüche an das Fell des Marburger Feh. Zu Recht, wurde es doch eigens dafür herausgezüchtet. Das Fell zeichnet sich durch seine Dichte, gleichmäßige, feine und nicht zu kurze Begrannung aus. 14,5 bzw. 15 Punkte werden in dieser Position leider nur relativ selten vergeben, obwohl eine größere Anzahl von Tieren diese verdient hätten.

Die Standardanforderungen an die Position 4 „Kopf und Ohren“ entsprechen in punkto Kopfbildung weitestgehend dem heutigen Zuchtstand. Nur selten sind noch Tiere mit länglichen und spitzen Köpfen festzustellen. Markant ausgeprägte Köpfe, die bereits eine augenscheinliche Geschlechtszuordnung ermöglichen sind auch hier erwünschenswert.

Bei den Ohren hingegen, ist noch des öfteren zu bemängeln, dass sie gerade im oberen Bereich eine etwas faltige Ohrstruktur an den Tag legen. In der Breite trifft man jedoch vornehmlich Tiere mit fleischigen, gut behaarten und mit einer zum Körper passenden Ohrlänge an.

Ein weiteres Hauptaugenmerk in der Zucht des Marburger Feh ist auf die Position 5 „Deckfarbe und Gleichmäßigkeit“ zu legen. Hierzu gehören auch die Augen, die graublau sind und je nach Lichteinfall rot durchleuchten. Die Mängel bezüglich bräunlicher Augen wurden über die Jahre hinweg nahezu vollständig ausgeschaltet, ist aber nach wie vor nicht zu vernachlässigen.

Die Krallen sind dunkel- bis hornfarbig. Helle, nahezu farblose Krallen sind häufig bei Tieren festzustellen, deren bräunlicher Schleier schwach ausgeprägt ist bzw. gänzlich fehlt.

Von der Deckfarbe wird ein zart abgetöntes, lichtes Blau, leicht überzogen von einem bräunlichen Schleier gefordert, die sich gleichmäßig über den ganzen Körper erstreckt. Dem bräunlichen Schleier muss von uns Züchtern und insbesondere aber auch seitens der Preisrichter ein noch größeres Augenmerk abverlangt werden. Immer öfter sind hellere Tiere auf Ausstellungen zu sehen, bei denen fast gänzlich der Schleier vermisst wird. Leider kommt dieser Umstand den Tieren und somit auch dem Züchter in der Position 6 „Unterfarbe“ zu Gute, da bei solchen Tieren die Unterfarbe natürlich ohne scharfe Abgrenzung der Deckfarbe sehr nahe kommt. Die Konsequenz daraus ist, dass Tiere mit sehr guten Decken/Schleiern, in der Position 5 voll den Ansprüchen des Standards genügen, dafür jedoch in der Position 6 bemängelt werden, da sie durch den gezeigten Schleier, der sich natürlich nicht wie Morgentau über unsere Tiere legt, sondern einen Teil der Haarlänge beansprucht, von der Unterfarbe abgrenzt. Nach den geltenden Standardbeschreibungen ist die Bemängelung der Unterfarbe in diesen Fällen erlaubt. In der DKZ Ausgabe 7/2001 hat Zuchtfreund Jürgen Berstecher auch auf diese Problematik hingewiesen.

Die Position „Unterfarbe“ fand über Jahre hinweg weder bei uns Züchtern noch bei den Preisrichtern die Beachtung, die notwendig gewesen wäre.

„unreine Unterfarbe“, „neigt zur Zwischenfarbe“, „deutet Zwischenfarbe an“, „zonenweise Aufhellung“ etc. so lauteten die ersten Bemängelungen bei unseren Tieren insbesondere ab 2001 in der Pos. 6. Die Anmerkungen spiegelten auch die Unsicherheit einiger Preisrichter, mit diesem Phänomen umzugehen, wieder. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wurde uns Züchtern deutlich, dass dies zu einer Initialzündung bei der Preisrichterschaft führt, nun genauestens auf die Unterfarbe unserer Marburger Feh zu achten. Regional sicherlich unterschiedlich, aber berechtigt und erforderlich. Ich möchte jedoch allgemein davor warnen, die Thematik zu dramatisieren bzw. überzogen zu reagieren.

Betrachtet man sich den schematischen Aufbau des Trichters, der beim Hineinblasen in das Fell entsteht, zeichnet sich im oberen Bereich eine bräunliche Zone ab, die sich nochmals von der übrigen Unterfarbe abgrenzt. Bei einzelnen Tieren ist jedoch zu beobachten, dass sich gerade in diesem Bereich weitere farbliche Abgrenzungen ergeben. Letzteres entspricht mit Sicherheit nicht dem Zuchtideal und ist durch weitere gezielte Auslese zu unterdrücken.

Das wir im Zusammenhang mit unseren Marburger Feh nicht über das Vorhandensein einer „Zwischenfarbe“ reden sollten, unterstreicht die genetischen Grundlage, insbesondere durch den fehlenden Wildfarbigkeitsfaktor „G“, der ja bekanntlich den Organismus zur Farbzonenbildung zwingt. 

Schaut man einmal kurz über die Grenze nach Holland, unsere Zuchtfreunde haben dort das Marburger Feh (als deutsche Herauszüchtung) seit 1972 in ihrem Standard aufgenommen, kommen wir aus dem Staunen nicht heraus. In der Position 6 wird dort die Zwischen- und Grund- (=Unter-)farbe beschrieben. Der Haartrichter wird in vier Zonen aufgeteilt: A: bräunlicher Schleier; B: Deckhaar ohne Schleier; C: Zwischenfarbe; D: Grundfarbe, gleich wie das Deckhaar, jedoch ohne Schleier. Wohl gemerkt, für die holländische Standardbeschreibung standen unsere Marburger Feh Pate. Dies soll jedoch keines Falls heißen, dass wir uns nur im geringsten an die dortigen Beschreibungen anlehnen sollten, was vor allem auch durch einen „Rassebericht“ der niederländischen Fachzeitschrift „Fokkersbelangen“ Nr.1 / Januar 2003 bestätigt wird. Dort rät der Verfasser zum wiederholten Einkreuzen von Havanna in der 4 bzw. 5 Generation und verspricht sich davon bessere Schleier und Körperformen. Die Vorgehensweise ist völlig absurd, zu denken gibt  jedoch die Standardbeschreibung hinsichtlich der Unterfarbe. 

Nach jüngster Kenntnis soll eine entsprechende Bemängelung der Unterfarbe mit der Bemerkung „zonenhafte Aufhellung“ niedergeschrieben werden. Sollte sich diese Erkenntnis durchsetzen, würden wir uns auf der Stelle bewegen. Daher ist hier eine Änderung der derzeitigen Standardbeschreibung in bezug auf Position 6 „Unterfarbe“ dringend angezeigt. Die Tatsache, dass bei Tieren mit einer standardkonformen Deckfarbe und entsprechendem Schleier, der Haartrichter im oberen Bereich des Deckhaars eine leicht bräunliche Zone aufweist, sollte gebührende Berücksichtigung finden. Nur so werden wir Züchter es langfristig schaffen, unsere Marburger Feh weiter mit sehr schönen Decken/Schleiern zu präsentieren und dafür nicht in einer anderen Position „bestraft“ zu werden. 

Daher brauchen wir Züchter nicht umdenken, sondern sollten die Standardkommission zu einer Änderung bewegen, die der Rasse Marburger Feh in ihrem ursprünglichen Erscheinungsbild in allen Belangen gerecht wird.

ZGM Stubbe ist erreichbar: mailto:chickengeorge007@t-online.de

 

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Stand: 26.09.2009